Der Fonds Sexueller Missbrauch wurde 2013 von der Bundesregierung eingerichtet.
Der Bund gewährt aus Gründen der staatlichen Fürsorge – nach Maßgabe der Leitlinien – bedarfsgerechte Sachleistungen zur Bewältigung oder Milderung von noch andauernden Folgen. Betroffene, die als Minderjährige sexualisierte Gewalt auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, bzw. der Deutschen Demokratischen Republik im familiären Kontext und/oder institutionellen Bereich erlitten haben, können Sachleistungen beantragen.
Die Antragstellung ist für die Betroffenen oftmals sehr schwer. Als Frauenberatungsstelle unterstützen wir Frauen dabei, um dies ein Stück weit abzufedern.